Hausverwaltung
Unser Standard ist alles, was das Wohnungs-Eigentums-Gesetz (WEG) fordert. Darüber hinaus stellen wir Ihnen besondere Leistungen zur Verfügung.
Unsere Experten, Projektleiter, Architekten und Rechtsanwälte stehen Ihnen bei Bedarf zur Verfügung, so dass Ihr Eigentum perfekt gemanagt wird.
Die Verwaltertätigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben, nach den Bestimmungen der Teilungserklärung, dem Verwaltervertrag und den gefassten Beschlüssen und Vereinbarungen der Eigentümer: Die Verwaltergebühr ist eine Vergütung für eine qualifizierte Dienstleistung. Die Höhe bestimmt sich nach Größe der Wohnanlage und nach Umfang der Leistungen.
Die Vergütungen des Verwalters für die Grundleistungen und Besonderen Leistungen werden nach Abstimmung mit der Eigentümergemeinschaft gemäß den vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen abgegolten.
Für die Grundleistungen erhält der Verwalter für seine Leistung je Wohneinheit und Garage und Stellplatz eine Grundgebühr.
Besonders anfallende Leistungen werden zusätzlich gemäß der vertraglichen vereinbarten Leistungsübersicht für Besondere Leistungen abgerechnet.
Alternativ
Innerhalb eines pauschalen Verwalterentgelts sind alle Aufwendungen für die Grundleistungen und Besonderen Leistungen gemäß den Vereinbarungen inbegriffen.
Mit dieser Vergütung haben Sie eine klare Kostenübersicht.

