1999 wurden zwischen der Europäischen Union und der Schweiz mehrere bilaterale Verträge geschlossen. Unter anderem auch ein Abkommen über die so genannte "Personenfreizügigkeit". Dadurch wurden die Bedingungen für Grenzgänger, die in unserem Nachbarland Schweiz arbeiten, neu gestaltet.
Wir helfen und beraten Grenzgänger und deren Familienangehörige in den Themen:
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